Präambel zur Geschäftsordnung des Arbeitskreises Stadtmarketing GengenbachDer Arbeitskreis setzt sich aus Persönlichkeiten wichtiger Institutionen und Einrichtungen der Stadt zusammen. Der Bürgermeister ist als beratendes Mitglied eingebunden.
Die mit dem Arbeitskreis abgestimmte Leitung und Vertretung nach außen obliegen dem Vorsitzenden; bei Verhinderung dessen Stellvertreter.
In der Zielrichtung seiner Arbeit fühlt sich Stadtmarketing folgenden Prinzipien verpflichtet:
Uneingeschränkt Themen anzudenken oder aufzugreifen, zu beraten und Empfehlungen abzugeben, die einzig der dynamisch/nachhaltigen Lebensqualität der Bürger und den Interessen der Stadt dienen. Die Ergebnisse werden zur Entscheidung und Umsetzung der Verwaltung und dem Stadtrat zugeleitet. Über Vollzugsmöglichkeiten verfügt das Gremium nicht.
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Gengenbach, 26. September 2002
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